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RG, 19.11.1928 - III 706/28 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Macht sich derjenige, dem als vermeintlichem oder wirklichem Drittschuldner gemäß §§ 334, 339 RAbgO. eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung des Finanzamts zugestellt wurde, durch deren Nichtbefolgung der Steuerhinterziehung schuldig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 62, 329
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.02.1981 - 3 StR 510/80
Begehung der Steuerhinterziehung im Beitragungsverfahren - Drittschuldner als …
Täter kann auch ein anderer als der Steuerschuldner sein, insbesondere ein Drittschuldner, wenn er das Finanzamt oder Hauptzollamt durch unzutreffende Erklärungen in die Irre führt und dadurch die Beitreibung der gepfändeten Forderung des Steuerschuldners hintertreibt (RGSt 62, 329; BGH NJW 1976, 525;… Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO 7. Aufl. § 370 Rdn. 20).Den Grund der Nichtanerkennung und Zahlungsverweigerung braucht er deshalb nicht anzugeben (vgl. RGSt 62, 329, 331).
- BGH, 18.12.1975 - 4 StR 472/75
Dritter als Täter einer Steuerhinterziehung - Verhängung einer Geldstrafe neben …
Endlich kann die Revision für sich auch nichts aus der Entscheidung RGSt 62, 329, 331 herleiten. - BGH, 10.10.1961 - 1 StR 361/61
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen …
Ob eine Beweistatsache im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO "für die Entscheidung ohne Bedeutung" ist, entscheidet der Tatrichter, dem allein die Beweiswürdigung zusteht (RGSt 39, 258, 259; 62, 329, 330; BGH 1 StR 567/59 vom 24. November 1959).